Am häufigsten gestellte Fragen (FAQ)

4 Minuten am häufigsten gestellte Fragen. 4 Minutes hat in den letzten 12,5 Jahren vielen Zeitarbeitern geholfen, einen Job zu finden. All diese Kandidaten haben manchmal Fragen, wenn sie ihre Arbeit aufnehmen und ihre erste Gehaltsabrechnung erhalten. Da wir Ihnen gerne weiterhelfen möchten, haben wir hier eine Übersicht mit den häufigsten Fragen unserer Zeitarbeitskräfte erstellt. Ist Ihre Frage nicht aufgeführt? Bitte kontaktieren Sie einen unserer Kollegen und wir werden sehen, wie wir auch Ihnen helfen können

Helpdesk 4 Minuten

  • Welcher Tarifvertrag gilt für Leiharbeitnehmer?

    Die Arbeitsagentur 4 Minutes nutzt den NBBU-Tarifvertrag ohne Überlassungsklausel. Der gesamte Tarifvertrag kann über diesen Link eingesehen werden: NBBU-Tarifvertrag für Leiharbeitnehmer | NBBU 

     

  • Was ist mit den Verträgen?

    Der NBBU-Tarifvertrag gilt für Verträge wie folgt: 

    • Phase 1-2 ohne Überlassungsklausel ist der erste Vertrag, den Sie erhalten, und hat eine Laufzeit von 52 Wochen.  Der erste Vertrag hat eine Laufzeit von 7 Monaten in Phase 1-2. Der zweite Vertrag in Phase 1-2 hat eine Laufzeit von 5 Monaten. 
    • Phase 3 dauert maximal 3 Jahre bzw. 6 Verträge. Das bedeutet zum Beispiel, dass Sie sechs Halbjahresverträge erhalten können. Es kann aber auch beispielsweise 6 mal ein Einjahresvertrag sein.  
    • Phase 4 ist ein Vertrag auf unbestimmte Zeit (unbefristeter Vertrag). 
  • Wie funktioniert Sonderurlaub?

    Als Leiharbeitnehmer haben Sie in folgenden Situationen Anspruch auf Sonderurlaub: 

    Sie erhalten 1 Tag bei: 

    • Untertrouw 
    • Ehe oder eingetragene Partnerschaft des (Enkel-)Kindes, Bruders, der Schwester oder der Eltern 
    • 12,5, 25 und 40 Ehejahre  
    • 25, 40 Berufsjahre 
    • 25-, 40-, 50-, 60- und 70-jährige Ehe von Eltern und Großeltern 
    • Ablegen einer (Fach-)Prüfung zur Erlangung eines anerkannten Diploms 

    Sie erhalten 2 Tage bei: 

    • Ihre eigene Ehe oder eingetragene Partnerschaft 

    Im Falle des Todes Ihres Partners oder Kindes haben Sie ab dem Sterbetag bis einschließlich zum Tag der Beerdigung Anspruch auf Sonderurlaub. Im Falle des Todes eines Bruders, einer Schwester, der Eltern, Großeltern oder Enkelkinder haben Sie Anspruch auf einen Tag plus Anwesenheit bei der Beerdigung. Eine Ausnahme gibt es, wenn Sie für die Organisation der Bestattung verantwortlich sind. Sie haben dann vom Sterbetag bis einschließlich zum Tag der Beerdigung Anspruch auf Sonderurlaub. 

     

  • Wie funktioniert das Feiertagsgeld?

    Gemäß dem NBBU-Tarifvertrag sind die folgenden Tage gesetzliche Feiertage, sofern sie nicht auf einen Samstag oder Sonntag fallen: 

    • Neujahr; 
    • Königlicher Tag; 
    • 5. Mai in einem Lustrum-Jahr; 
    • Ostermontag; 
    • Pfingstmontag; 
    • Christi Himmelfahrt; 
    • Beide Weihnachten. 

     

    Sie erhalten ein Feiertagsgeld, wenn Sie an einem Feiertag nicht arbeiten. Das Feiertagsgeld errechnet sich wie folgt: 

    • Sie haben in einem Zeitraum von dreizehn aufeinanderfolgenden Wochen unmittelbar vor dem jeweiligen Feiertag mindestens sieben Mal pro Woche an dem betreffenden Tag gearbeitet. Als Feiertagszuschuss wird Ihnen die durchschnittliche Stundenzahl des jeweiligen Tages in diesem Zeitraum ausgezahlt.   
    • Wenn Sie weniger als dreizehn Wochen arbeiten, gilt eine andere Berechnung. Wenn Sie an dem betreffenden Wochentag mehr als die Hälfte der geleisteten Arbeitswochen geleistet haben, erhalten Sie für die durchschnittliche Stundenzahl dieses Tages in diesem Zeitraum ein Feiertagsgeld. 
  • Wann wird mein Gehalt ausgezahlt?

    Jeden Donnerstag zahlen wir Ihr Gehalt auf Basis der geleisteten Arbeitsstunden und/oder Urlaubsstunden der Vorwoche. Zum Beispiel: 

    • In Woche 1 haben Sie 38 Stunden gearbeitet. Dann erhalten Sie am Donnerstag der 2. Woche die Auszahlung für die in der 1. Woche geleisteten Arbeitsstunden.  
    • In Woche 1 sind Sie im Urlaub und haben 38 Urlaubsstunden beantragt. Am Donnerstag der 2. Woche erhalten Sie eine Vergütung von 38 Urlaubsstunden. 

    Wenn auf Ihrer Gehaltsabrechnung etwas nicht stimmt, wenden Sie sich bitte an Ihren 4-Minuten-Ansprechpartner. Für allfällige Korrekturen erfolgt immer eine Nachzahlung am Freitag.

  • Wie lese ich die Lohnabrechnung?

    Auf Ihrer Lohnabrechnung können Sie die geleisteten Arbeitsstunden und den Bruttostundenlohn einsehen. Haben Sie Anspruch auf Zulagen? Dann sehen Sie Zuschlagsstunden mit dem Zuschlagsprozentsatz. Es gibt eine Reihe gesetzlicher Abzüge wie etwa die StiPP-Prämie (diese gilt für Ihre Rente) und die einbehaltene Lohnsteuer. Diese Beträge werden von Ihrem Bruttogehalt abgezogen.

    Sie sehen dann „Auszuzahlender Betrag“ und das ist der Nettobetrag, den Sie auf Ihrem Konto erhalten.

     

    Außerdem sehen Sie eine Tabelle mit Urlaubstagen und Urlaubsgeld. In der Tabelle sehen Sie, wie hoch Ihr altes Guthaben ist, was Sie in der jeweiligen Woche angespart haben und wie hoch Ihr Guthaben anschließend sein wird. Wenn Sie Urlaubstage genommen haben, sehen Sie dies auch in der Tabelle unter Nehmen.

  • Was sind Urlaubstage?

    Urlaubstage werden auf Grundlage der geleisteten Arbeitsstunden berechnet. Für jede Arbeitsstunde bauen Sie einen Urlaubssaldo von 10,92 % auf.  

    Sie können die Urlaubstage auszahlen, wenn Sie beispielsweise einen freien Tag haben oder im Urlaub sind.  

  • Was ist Urlaubsgeld und wann erhalte ich es?

    Urlaubsgeld, auch Urlaubsgeld genannt, kann als automatisches Sparkonto betrachtet werden. Ihnen stehen 8,33 % des tatsächlichen Gehalts zu; 

    • Die Tage funktionierten;  
    • Ferientage;  
    • Feiertage;  
    • Tage, an denen der Leiharbeitnehmer arbeitsunfähig ist. 

     

    Das Urlaubsgeld wird im Monat Mai oder spätestens in der ersten Juniwoche gezahlt. 

  • Wie melde ich mich nach einer Krankheit krank bzw. geheilt?

    Im Krankheitsfall informieren Sie 4 Minutes unverzüglich und in jedem Fall vor Beginn des Arbeitstages. Dies erreichen Sie, indem Sie sich noch am selben Tag vor Beginn des Arbeitstages telefonisch an die Abwesenheitsabteilung wenden. Sie erreichen uns unter: 053 7850731. Wenn Sie dem Auswahlmenü richtig folgen, gelangen Sie zur richtigen Abteilung.

    Die Krankmeldung wird erst nach erfolgter telefonischer Meldung bearbeitet.

    Sobald es Ihnen besser geht, informieren Sie bitte 24 Minutes schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Stunden. Sie können dies auch unter der allgemeinen Rufnummer 053 7850731 tun.

  • Ich habe eine Beschwerde. Wo kann ich meine Beschwerde einreichen?

    Es ist nie schön, eine Beschwerde zu haben. Wir helfen Ihnen gerne bei der Lösung dieses Problems. Bitte reichen Sie Ihre Beschwerde gerne ein. Dies kann telefonisch und/oder per E-Mail erfolgen. Fällt es Ihnen schwer, Ihre Beschwerde persönlich zu besprechen? Sie können Ihre Beschwerde auch anonym einreichen. Die Kontaktmöglichkeiten können Sie über den untenstehenden Link einsehen. 

    Arbeitsagentur 4 Minuten | Beschwerdeverfahren 

  • Ich komme aus einem Land außerhalb der Niederlande. Welche Unterlagen benötige ich zum Arbeiten?

    Wenn Sie aus einem EU-Mitgliedstaat kommen, benötigen Sie Folgendes:

    • Gültige ID
    • BSN-Nummer

     

    Wenn Sie aus einem Land außerhalb der EU-Mitgliedsstaaten kommen, prüfen wir zunächst gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten, in die Niederlande zu kommen, um dort zu arbeiten. Wir bieten auch mögliche Wohnmöglichkeiten an. Weitere Informationen zum Thema Wohnen finden Sie unter: Arbeitsagentur 4 Minuten | Wanderarbeiter willkommen

  • Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

    Haben Sie Ihr Stellenangebot gesehen und Ihren Lebenslauf und/oder Ihr Motivationsschreiben verschickt? Sie haben bereits die Hälfte der Arbeit erledigt!

    Nach dem Absenden Ihres Lebenslaufs und/oder Ihres Motivationsschreibens erhalten Sie eine Bestätigung. In der Bestätigung finden Sie auch einen Link, um den Termin selbst zu vereinbaren. Bei diesem Termin besprechen wir mit Ihnen die offene Stelle, Ihre Wünsche und was wir für Sie tun können. Bei manchen Kunden findet auch ein Vor-Ort-Termin statt, zum Beispiel mit einem Teamleiter. Wenn es von beiden Seiten positiv ausfällt, erstellen wir die Verträge für Sie und können Sie nach der Unterzeichnung in die Planung einbeziehen.

  • Ich habe einen Termin vereinbart, kann ihn aber nicht wahrnehmen. Was soll ich machen?

    Es kann vorkommen, dass Sie einen Termin vereinbart haben, aber etwas dazwischenkommt. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 053-7850731 oder senden Sie eine E-Mail an info@4minutes.nl. Wir vereinbaren dann einen neuen Termin mit Ihnen.

  • Ich habe eine vertrauliche Angelegenheit. Mit wem kann ich reden?

    Innerhalb von 4 Minuten haben wir auch zwei vertrauliche Berater für intern und extern ernannt. Mit ihnen können Beschwerden, aber auch andere vertrauliche Themen besprochen werden. Vertrauenspersonen sind: 

    Reind Telefon: 053-7850731, E-Mail-Adresse: reind@4minutes.nl 

    Anne Telefon: 053-7850731, E-Mail-Adresse: a.derijke@4minutes.nl 

  • Ich möchte ein Haus kaufen. Wie erhalte ich die Bescheinigung meines Arbeitgebers?

    Um eine Arbeitgeberbescheinigung anzufordern, können Sie eine E-Mail an senden Financial@4minutes.nl und Sie erhalten die Arbeitgeberbescheinigung innerhalb von 5 Werktagen per E-Mail. Geben Sie im Betreff der E-Mail an, dass es sich um eine Arbeitgebererklärung handelt.